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   VG Düsseldorf, 27.08.2013 - 16 L 1378/13   

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https://dejure.org/2013,49754
VG Düsseldorf, 27.08.2013 - 16 L 1378/13 (https://dejure.org/2013,49754)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 27.08.2013 - 16 L 1378/13 (https://dejure.org/2013,49754)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 27. August 2013 - 16 L 1378/13 (https://dejure.org/2013,49754)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung von Bauarbeiten bis zur Vorlage der geprüften Ausführungsunterlagen bei der Planfeststellungsbehörde und Erlass der durch diese im Planfeststellungsbeschluss vorbehaltenen Entscheidung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.12.2011 - 9 A 31.10

    Planfeststellungsbeschluss; wasserrechtliche Erlaubnis; Konzentrationswirkung;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.08.2013 - 16 L 1378/13
    Zu den Entscheidungen nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a UmwRG zählen Änderungsvorhaben jedoch, wenn eine Vorprüfung des Einzelfalls ergibt, dass die Änderung oder Erweiterung erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, vgl. § 3e Abs. 1 Nr. 2 UVPG (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2011 - 9 A 31.10 - juris unter Rdnr. 18).
  • BVerwG, 21.05.2003 - 9 A 40.02

    Lehrter Bahnhof; Verkürzung des Bahnsteigdachs; Planfeststellung;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.08.2013 - 16 L 1378/13
    Es ist nicht ersichtlich, dass aus diesem Beteiligungsrecht ein weitergehender allgemeiner Planbefolgungsanspruch abgeleitet werden kann (vgl. zu Abstimmungen unter Planungsträgern BVerwG, Urt. vom 8. März 2006, 9 A 29.05 und vom 21. Mai 2003, 9 A 40.02 - jew. juris).
  • BVerwG, 11.07.2013 - 9 VR 5.13

    Zuständigkeit; sachliche Zuständigkeit; erstinstanzliche Zuständigkeit;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.08.2013 - 16 L 1378/13
    Der Vorbehalt ist nicht so zu verstehen, dass er die Entscheidung über den Autobahnbau ganz oder teilweise offenhalten sollte, vielmehr sollte er eine abschließende Prüfung ermöglichen, ob die Ausführungsplanung technisch geeignet ist und sich im Rahmen der Planfeststellung hält (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 2013, 9 VR 5.13 - juris).
  • BVerwG, 08.03.2006 - 9 A 29.05

    Vorplatz des Bahnhofs Berlin-Spandau weiter ohne Vordach und Bahnhofsuhr

    Auszug aus VG Düsseldorf, 27.08.2013 - 16 L 1378/13
    Es ist nicht ersichtlich, dass aus diesem Beteiligungsrecht ein weitergehender allgemeiner Planbefolgungsanspruch abgeleitet werden kann (vgl. zu Abstimmungen unter Planungsträgern BVerwG, Urt. vom 8. März 2006, 9 A 29.05 und vom 21. Mai 2003, 9 A 40.02 - jew. juris).
  • VGH Hessen, 22.09.2020 - 23 C 2081/20
    Soweit der Antragsteller meint, den Entscheidungen des VG Gießen im Beschluss vom 6. August 2020 - 4 L 2632/10.GI -, des VG Düsseldorf im Beschluss vom 27. August 2013 - 16 L 1378/13 - und des OLG Sachsen-Anhalt im Urteil vom 9. Dezember 2010 - 2 U 60/10 -, die sämtlich keine Anordnungen nach §§ 88 Nr. 3, 36 FlurbG betrafen, Gegenteiliges entnehmen zu können, folgt der Senat dem nicht.
  • VG Würzburg, 04.08.2014 - W 4 E 14.676

    Prozesserklärung, gerichtet auf Vorlage der Ausführungsplanung zur Genehmigung

    Es ist aber nicht ersichtlich, dass aus dieser Position ein weitergehender allgemeiner Planbefolgungsanspruch abgeleitet werden kann (vgl. VG Düsseldorf vom 27.8.2013 - 16 L 1378/13 - juris - unter Verweis auf BVerwG vom 8.3.2006 - 9 A 29.05 und vom 21.5.2003 - 9 A 40.02 - beide juris).

    Selbst wenn es einen solchen Anspruch gäbe, könnte er sich allenfalls auf die materiellen Regelungen des Planfeststellungsbeschlusses beziehen, nicht aber auf verfahrensrechtliche Regelungen, also auf einen bestimmten Verfahrensablauf, mit dem die Planfeststellungsbehörde die Einhaltung der materiellen Regelungen sicherstellen will (so auch VG Düsseldorf vom 27.8.2013 - 16 L 1378/13 - juris).

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